Alleinerziehend: kein Problem?
Entlastung für alleinerziehende Mütter und Väter
Als Alleinerziehende begegnen Sie oft besonderen Herausforderungen. Gut, wenn man in dieser Situation auf Unterstützung zurückgreifen kann, die zum eigenen Leben passt. Wir entlasten Sie mit einem vielseitigen, zeitlich begrenzten Angebot, das wir stetig anpassen.
Sie sind zu mindestens 50 Prozent alleinerziehend und bei der Deutschen Bahn beschäftigt? Dann informieren Sie sich auf dieser Seite über unsere Leistungen. Unsere Möglichkeiten zur Unterstützung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Eine Hilfeberechtigung liegt in vielen Fälle vor. Das Antragsformular erfragen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail. Das Team Lebenslagen & Lebensphasen beantwortet gerne Ihre Fragen.
Weitere Informationen mit beispielhaften Einkommensgrenzen finden Sie in unseren FAQ.
Puh, die Sache mit dem Wickeln kann eine echte Aufgabe sein – nicht zuletzt, weil sich der Kauf von Windeln als ordentlicher Posten im Budget spiegelt. Im Rahmen unserer Entlastung erhalten Sie für die Dauer von sechs Monaten Windeln der Marken Pampers® oder ECO by Naty®. Das Angebot gilt für Kinder bis zum dritten Geburtstag.
Die Zeit mit Ihrem Kind ist wertvoll und unersetzbar. Aber auch mal einige Stunden mit anderen oder für sich selbst zu haben, ist wichtig. Daher erstatten wir Ihre Kosten fürs Babysitting. Bei der Suche nach Dienstleistungen hilft der Beratungsservice der awo lifebalance. Das Angebot gilt für Haushalte mit Kindern bis 13 Jahre.
Mit der Schule beginnt ein großes Kapitel im Leben Ihres Kindes, mit dem auch einige Kosten einhergehen. Für im Haushalt lebende Kinder, die 2025 eingeschult werden, bezuschussen wir den Kauf eines Schulstart-Sets bis maximal 90 Prozent. Im Set enthalten sein können ein Schulranzen, eine Sporttasche oder -beutel, ein Schlamper-Etui und ein 23-teiliges Mäppchen.
Ausgaben für Bildung sind eine Investition in die Zukunft Ihres Kindes. Und wenn der Nachwuchs einmal nicht mitkommt in der Schule, braucht es diese Unterstützung. Dennoch muss das Geld dafür irgendwo herkommen. Die Stiftungsfamilie fördert Nachhilfe oder eine vergleichbare Leistungen finanziell für die Dauer von sechs Monaten bei einem Anbieter Ihrer Wahl, vor Ort oder online.
Für Sie bedeuten Ferien oft eine organisatorische Höchstleistung, um Betreuung und Beschäftigung sicherzustellen. Daher erstatten wir Ihnen einen Großteil der Kosten für die Ferienbetreuung Ihres Kindes im Alter von 6 bis 12 Jahren. Bei der Suche nach einem Anbieter hilft die Beratung der awo lifebalance. Zusätzlich steht DB-Mitarbeitenden die Ferienbetreuung der RasselBAHNde offen.
Ihr Kind will selbstständig sein – Sie können dafür den Rahmen schaffen: beispielsweise mit den Ferienlagern, Abenteuercamps und Jugendreisen unseres Partners Jugendtours. Im Zuge unserer Entlastungangebote räumen wir einen erweiterten Zuschuss für im Haushalt lebende Kinder von 6 bis 16 Jahren ein. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Stiftung BSW.
Die Seele baumeln lassen, Neues entdecken oder Lieblingsorte besuchen: Genießen Sie echte Qualitätszeit abseits des beanspruchenden Alltags. Wir bezuschussen einen bis zu 14-tägigen Aufenthalt in den Hotels und Ferienwohnungen der Stiftungsfamilie, mit oder ohne Kinder bis 18 Jahre. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Stiftung BSW. Für den bezuschussten Urlaub erhalten Sie von uns ein gesondertes Formular.
Ein aufgeräumter Haushalt bringt vielen Menschen auch innere Ordnung und Ruhe. Sie wünschen sich jemanden, der Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung oder beim Waschen und Bügeln entlastet? Unser Kooperationspartner awo lifebalance sucht Ihnen gerne einen Dienstleister. Die Entlastung umfasst vier Stunden pro Monat für einen Zeitraum von sechs Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Als alleinerziehender Elternteil kommt es oft ganz auf Sie an: Wie gestalte ich gute Momente für und mit meinem Kind? Wie gelingt der Umgang mit dem anderen Elternteil, auch in einer konfliktreichen Beziehung? Wie entwickle ich ein Mindset, das mich in dieser Lebensphase trägt? Und wie sorge ich trotz knappem Budget finanziell vor? In unseren Webinaren begleiten wir Sie mit Expertise und Erfahrung dabei, Lösungen für die Herausforderungen Ihres Alltags zu finden. Referentin ist Silke Wildner, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern sowie Buch-Autorin, Bloggerin und Podcasterin rund um das Thema Alleinerziehende.
Termine 2024:
Auch für das Jahr 2025 planen wir wieder hilfreiche Webinare. Infos zu Themen und Terminen finden Sie bald an dieser Stelle.
Bei Fragen haben wir ein FAQ zu Webinarsoftware zusammengestellt.
Hinweis: Wir zeichnen die Webinare im Projekt „Alleinerziehend“ auf und stellen Sie anschließend auf unserer Website zur Verfügung. In der veröffentlichten Aufzeichnung werden Chatverlauf und Teilnehmerliste nicht zu sehen sein.
Rückhalt finden Sie in vielen weiteren Leistungen der Stiftungsfamilie. Kommen Sie zu einem guten Miteinander mit Hilfe unserer Eltern-Kind-Coachings oder stärken Sie nachhaltig Ihre Gesundheit in einer Mutter-/Vater-Kind-Kur. Anschluss, gute Gesellschaft und Tipps rund um Kind und Familie bieten Ihnen unsere Elternnetzwerke. Antworten bei Fragen von Elterngeld bis Kita-Platz erhalten Sie über die Beratung der awo lifebalance. Und zur Geburt Ihres Kindes? Gratulieren wir von Herzen mit unserem Baby-Begrüßungspaket.
Alleinerziehend sind Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner bzw. -partnerin im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern. Quelle: Statistisches Bundesamt
Wer kann die Entlastungsangebote für Alleinerziehende nutzen?Um die Entlastungsangebote Windelversorgung, Babysitting, Schulstart-Set, Nachhilfe, Ferienbetreuung, vergünstigte Kinderreisen, Zuschüsse zu Urlauben und haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen zu können, müssen Sie:
Für die vergünstigten Kinderreisen sowie den vergünstigten Urlaub sind zusätzlich eine Mitgliedschaft in der Stiftungsfamilie erforderlich.
Welches Einkommen muss ich unterschreiten, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können?Unsere Möglichkeiten für eine Unterstützung richtet sich nach Regelsätzen. Die Höhe des für Sie geltenden Regelsatzes ist abhängig davon, mit wie vielen Kindern Sie in einem Haushalt leben und danach, wie alt die Kinder sind.
Beispiele: Leben Sie als alleinerziehende Person mit zwei Kindern bis fünf Jahre zusammen, liegt der Regelsatz bei 5.671 Euro. Leben Sie mit einem Kind zwischen sechs und 13 Jahren zusammen, liegt der Regelsatz bei 4.375 Euro. Aus weiteren Konstellationen können sich andere Regelsätze ergeben. Die Regelsätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Liegt das Haushaltsbruttoeinkommen unter dem für Sie zutreffenden Regelsatz, können Sie Leistungen der Stiftungsfamilie in Anspruch nehmen. Für die Hilfeberechtigung sind neben dem Einkommen weitere Punkte relevant, beispielsweise das Vermögen und außergewöhnliche Belastungen. Die genannten Regelungen entsprechen dem § 53 Abgabenordnung (AO).
Was bedeutet wirtschaftlich hilfebedürftig gem. § 53 Abgabenordung (AO)Unter wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit gem. § 53 der AO ist zu verstehen, dass Bezüge einen definierten Regelsatz der Sozialhilfe nicht überschreiten dürfen. Gerne überprüfen wir Ihre Voraussetzungen für eine Unterstützung.
Ist für die Nutzung der Entlastungsangebote eine Beschäftigung bei der Deutschen Bahn AG nötig?Ja. Sie müssen aktiv bei der Deutschen Bahn AG beschäftigt sein. Ehemalige Beschäftigte oder Kinder/Enkelkinder von Beschäftigten sowie andere Mitarbeitende aus der Bahnbranche können wir in Rahmen des Unterstützung für Alleinerziehende leider nicht unterstützen. Gerne informieren wir Sie über alternative Leistungen der Stiftungsfamilie.
Sind die Webinare frei zugänglich?Die Webinare sind für alle am Thema interessierten Personen frei zugänglich.
Bitte nutzen Sie am besten einen der folgenden Browser in der aktuellen Version:
Mozilla Firefox (Windows, Android*, macOS**)
Google Chrome (Windows, Android*, macOS**)
Microsoft Edge Chromium (Version 91, oder höher (Windows))
Safari** (die beiden letzten Versionen)
Folgende Browser schränken die Funktionalität von edudip ein und sind nicht zu empfehlen:
Microsoft Internet Explorer (jegliche Version)
Microsoft Edge (bis inkl. Version 44)
Safari (alte Versionen)
* Je nach Version und Endgerät kann eine Funktionsfähigkeit hierbei nicht garantiert werden. Bei Schwierigkeiten empfehlen wir den Desktop-Modus Ihres mobilen Browsers zu nutzen. Moderatoren wird grundsätzlich empfohlen einen PC zu nutzen.
** Safari unterstützt die Technologie bereits, allerdings nicht in vollem Umfang, so dass das Screensharing-Tool bisher nicht genutzt werden kann. Dies führt zu einer eingeschränkten Funktionalität. Generelle Hinweise zu macOS: Das Screensharing muss auf Systemebene freigeschaltet werden. Eine Anleitung zur Aktivierung finden Sie hier: https://support.apple.com/de-de/guide/mac-help/mh11848/mac
Ja das ist möglich, achten Sie aber auch bitte hier darauf, dass Sie einen von uns empfohlenen Browser benutzen (siehe Liste). Je nach Version und Endgerät kann eine Funktionsfähigkeit hierbei nicht garantiert werden. Bei Schwierigkeiten empfehlen wir den Desktop-Modus Ihres mobilen Browsers zu nutzen.
Was mache ich, wenn ich nicht in den Webinar-Raum komme?Bitte prüfen Sie, ob Sie einen aktuellen Browser aus der Liste nutzen oder starten Sie den Browser neu und klicken erneut auf den Link zur Teilnahme.
Falls das nicht hilft, schalten Sie bitte nicht genutzte Add-Ons/Erweiterungen Ihres Browsers aus oder gehen Sie im Inkognito-Modus in das Webinar (im Inkognito-Modus sind alle Add-Ons/Erweiterungen deaktiviert).
Wieso werde ich vor Betreten des Webinars gefragt, ob ich mein Mikrofon und die Kamera aktivieren möchte? Brauche ich das?Das ist eine Standard-Abfrage. Sie können mit „Jetzt nicht“ bestätigen. Sie benötigen kein Mikrofon und keine Kamera. Sollten Sie doch mit „Geräte aktiviert“ bestätigt haben – keine Sorge, Sie sind dennoch nicht im Webinar zu sehen oder zu hören.
Wieso muss ich im Browser nochmal bestätigen, dass ich Mikrofon und Kamera aktivieren möchte?Der Browser benötigt, um Sie zu schützen, eine separate Bestätigung, um Ihr Mikrofon sowie die Kamera zu aktivieren. Es sind zwei Bestätigungen notwendig. Sollten Sie beide aktiviert haben – keine Sorge, Sie sind dennoch nicht im Webinar zu sehen oder zu hören.
Werde ich im Webinar zu hören sein?Nein, Sie werden nicht zu hören sein. Auch nicht, wenn Ihr Mikrofon aktiviert ist.
Werde ich im Webinar zu sehen sein?Nein, Sie werden nicht zu sehen sein. Auch nicht, wenn Ihre Kamera aktiviert ist.
Wird mein voller Name im Webinar zu sehen sein?Ja, Vor- und Nachname werden im Webinar-Raum von allen Anwesenden zu sehen sein. Dieser wird verpflichtend bei der Anmeldung zu einem Webinar abgefragt.
In der veröffentlichten Aufzeichnung des Webinars werden Vor- und Nachname nicht zu sehen sein.
Wird das Webinar aufgezeichnet?Ja, wir zeichnen die Webinare im Projekt „Alleinerziehend“ auf und stellen Sie anschließend auf unserer Website zur Verfügung. In der veröffentlichten Aufzeichnung werden Chatverlauf und Teilnehmerliste nicht zu sehen sein.
Wann bekomme ich die Unterlagen zu einem Webinar zugeschickt?Sie bekommen eine Stunde nach Ende des Webinars alle Unterlagen per E-Mail zugeschickt.