Exklusiv für Bahnbeschäftigte
Die Stiftungsfamilie ist für alle offen, die im Bahnbereich beschäftigt sind.
Die Stiftungsfamilie ist für alle offen, die im Bahnbereich beschäftigt sind.
Teil der Stiftungsfamilie kann werden, wer bei den Fördereinrichtungen der Stiftungen beschäftigt ist – auch (haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätige) ehemalige Mitarbeitende, Hinterbliebene, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Studierende, Ehe- und Lebenspartnerinnen und -Partner sowie (Enkel-)Kinder.
Zu den Fördereinrichtungen gehören die Deutsche Bahn AG oder eine ihrer Tochterunternehmen. Auch das Eisenbahn-Bundesamt, weitere mit der Verwaltung und/oder Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs betraute Bundesbehörden, Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb des DB-Konzerns und ausgewählte Verkehrsverbünde, Sozialversicherungsträger und Sozialeinrichtungen der Vorgenannten sowie betreffende Gewerkschaften können die Stiftung BSW fördern – ebenso Unternehmen, an denen die Vorgenannten Geschäftsanteile halten oder mit denen Eisenbahn- oder Verkehrsgewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen haben.