Miteinander – Füreinander
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19.09.2024
Mitarbeitende mit einer Behinderung sollen am Arbeitsplatz darauf vertrauen können, dass ihnen weder Nachteile entstehen noch Ausgrenzung geschieht. Unabhängig von individuellen Voraussetzungen, wie beispielsweise eine körperliche oder geistige Behinderung, sollen Beschäftigte die gleichen Möglichkeiten haben, sich beruflich einzubringen.
Christa Bill arbeitet seit 1999 in Frankfurt am Main für die Stiftungsfamilie. Seit sechs Jahren steht sie allen betroffenen Mitarbeitenden als erste Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung zur Seite. Gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin Maike Wagner, dem Geschäftsführenden Vorstand sowie dem Betriebsrat hat sie kürzlich eine Inklusionsvereinbarung auf den Weg gebracht. Die Vereinbarung legt fest, wie die Stiftungsfamilie die Gleichstellung von Mitarbeitenden mit Behinderung stärkt.
Vereinbart sind unter anderem die verbesserte Förderung von betroffenen Mitarbeitenden und die Einführung eines neues Prozesses zur Einstellung von Menschen mit Behinderung. „Die Vereinbarung war eines unserer Ziele als Schwerbehindertenvertretung. Ich freue mich, dass wir nun so weit sind“, sagt Christa Bill. „Neben allem, was wir konkret festgehalten haben, hilft uns die Vereinbarung dabei, auf die Rechte von Menschen mit Behinderung im Betrieb aufmerksam zu machen und sie zu stärken“, so die 48-Jährige. Noch immer mache sie die Erfahrung, dass Kolleginnen und Kollegen eine Behinderung verschweigen, weil sie negative Konsequenzen befürchten. „Dabei haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem können wir Arbeitsplätze individuell einrichten, um zu unterstützen“, weiß Christa Bill.
Inklusionsvereinbarungen oder Integrationsvereinbarungen sind in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtend. „Als Stiftungsfamilie sind wir überzeugt, dass die Vielfalt unserer Mitarbeitenden uns bereichert. Diese Vielfalt wollen wir sichtbarer machen“, sagt Siegfried Moog, Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstands.
Christa Bill, erste Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung in der Stiftungsfamilie